Sonderbeiträge

Sonderbeitrag für das Fitness-Studio (gültig ab 01.06.2023)

Der Sonderbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Vereinsbeitrag erhoben
Beitragsart
Betrag
Studio (inklusive komplettes Gymnastikprogramm)
22,00 EUR / Monat
Komplettes Gymnastikprogramm (ohne Gerätetraining im Fitness-Studio)
12,00 EUR / Monat
Einmalige Aufnahmegebühr bei Eintritt in das vereinseigene Fitness-Studio
10,00 EUR

Die einmalige Aufnahmegebühr bei Eintritt in das vereinseigene Fitness-Studio beträgt 10,00 Euro

Sonderbeitrag für die Handballabteilung (gültig ab 01.01.2025)

Der Sonderbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Vereinsbeitrag erhoben
Beitragsgruppe
Betrag
Familien
54,00 EUR / Jahr
Erwachsene 1)
54,00 EUR / Jahr
Schüler und Jugendliche 2)
27,00 EUR / Jahr
Studierende / Azubis mit Nachweis 3)
27,00 EUR / Jahr

Sonderbeitrag für die Tennisabteilung

Beitragsgruppe
seit 01.04.2025
ab 01.01.2026
Ehepaare
103,00 EUR
132,00 EUR
Ehepaare passiv 4)
26,00 EUR
26,00 EUR
Erwachsene 1)
67,00 EUR
84,00 EUR
Erwachsene 1) passiv 4)
16,00 EUR
24,00 EUR
Schüler und Jugendliche 2)
26,00 EUR
30,00 EUR
Studierende / Azubis mit Nachweis 3)
26,00 EUR
30,00 EUR
Umlage bei nicht geleistetem Arbeitsdienst
50,00 EUR
50,00 EUR
1) Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
2) Bis zum 18. Lebensjahr
3) Ohne Erwerbseinkommen, in Ausbildung befindliche Mitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
4) Spielberechtigung nur als Gastspieler
 

Schüler, Studenten, Azubis aufgepasst: Ermäßigte bitte entsprechende Bescheinigungen einreichen

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollenden werden oder vollendet haben und noch zur Schule gehen, studieren bzw. eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, dem Verein eine entsprechende Bescheinigung zukommen zu lassen. Ebenfalls werden die Mitglieder mit ablaufender Bescheinigung, die weiterhin zum Personenkreis der Vollzeitschüler, Auszubildenden oder Studenten (bis max. 27 Jahre) gehören, gebeten eine aktuelle Bescheinigung bis spät. 31.12. eines Jahres für den Vereinsbeitrag für das Folgejahr einzureichen, um keine Beitragserhöhung zu erhalten. Ab dem 01.01. eines Jahres wird die Mitgliederverwaltung umgestellt. Liegt keine aktuelle Bescheinigung vor, wird der Erwachsenenbeitrag eingezogen. Eine Rückerstattung nach zu spät eingereichter Bescheinigung ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht mehr möglich!

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